Außerplanmäßige Prüfungen
Bei
Neueröffnung, Schließung, Verlegung, Erweiterung um einen neue
Fahrerlaubnisklasse etc. wird eine Überwachung außerhalb des turnusmäßigen
Abstands erforderlich. Die beabsichtigten Veränderungen müssen zunächst an
die zuständige Erlaubnisbehörde gemeldet werden. Diese beauftragt dann den
Treuhandverein mit der Besichtigung vor Ort. Eine direkte Beauftragung des
Treuhandvereins durch Fahrschulen ist nicht möglich.