Außerplanmäßige Prüfungen
Bei Neueröffnung, Schließung, Verlegung, Erweiterung um einen neue Fahrerlaubnisklasse etc. wird eine Überwachung außerhalb des turnusmäßigen Abstands erforderlich. Die beabsichtigten Veränderungen müssen zunächst an die zuständige Erlaubnisbehörde gemeldet werden. Diese beauftragt dann den Treuhandverein mit der Besichtigung vor Ort. Eine direkte Beauftragung des Treuhandvereins durch Fahrschulen ist nicht möglich.