Beauftragung
Da der Treuhandverein ausschließlich im Auftrag der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörden arbeitet, ist eine direkte Beauftragung durch Fahrschulen oder Privatpersonen nicht möglich. Anträge müssen daher grundsätzlich an die zuständige Behörde gestellt werden. Die Bearbeitung durch den Verein geschieht schnellstmöglich.