Der Verein stellt sich vor
Seit 1981 hat der Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V. in Baden-Württemberg eine wichtige Rolle bei der Überwachung von Fahrschulen gemäß §51 des Fahrlehrergesetzes übernommen. Als anerkannte „geeignete Stelle“ im Sinne dieser gesetzlichen Vorschrift arbeitet der Treuhandverein eng mit den örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörden zusammen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, vor Ort Feststellungen zu treffen, um die Qualität der Fahrschulausbildung und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.
Die Prüfer und Sachverständigen des Vereins spielen eine entscheidende Rolle, indem sie sorgfältige Überwachungen durchführen und eine objektive Beurteilung der Fahrschulen und ihrer Lehrmethoden liefern. Ihr Fokus liegt auf der Sicherheit und dem Wohl der Fahrschüler, indem sie sicherstellen, dass die Fahrschulen die erforderlichen Standards erfüllen und ein hohes Maß an Professionalität gewährleisten.
Obwohl der Treuhandverein wertvolle Beobachtungen macht und Berichte an die Fahrerlaubnisbehörden weitergibt, liegt die endgültige Entscheidungsgewalt über mögliche Maßnahmen bei der Erlaubnisbehörde. Dies gewährleistet einen ausgewogenen Prozess, bei dem die Behörden die abschließende Verantwortung tragen und die eingehenden Informationen und Empfehlungen des Treuhandvereins in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen.
Durch die enge Kooperation zwischen dem Treuhandverein und den Fahrerlaubnisbehörden wird gewährleistet, dass die Fahrschulen in Baden-Württemberg stets den höchsten Standards entsprechen und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet wird. Dieser gemeinsame Einsatz für die Qualität der Verkehrserziehung und die Sicherheit auf den Straßen trägt dazu bei, dass Fahrerinnen und Fahrer optimal ausgebildet werden und somit zu einer verantwortungsbewussten und umsichtigen Teilnahme am Straßenverkehr beitragen.